Wichtige Information zur Absenkung der Umsatzsteuersätze 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona Pandemie und Stärkung der Binnennachfrage wurde eine temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5% beschlossen, die nach aktuellem Stand vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gilt.
Die Besonderheiten bei der Softwarelizenzierung stellen uns und die gesamte Branche vor große Herausvorderungen. Software-Lizenzen werden oftmals als Laufzeitverträge gehandelt oder sind mit Wartung/Subscription/Software Assurance/Support oder anderen zeitlich nachgelagerten Diensten verbunden.
Umsatzsteuerlich handelt es sich bei einer auf elektronischem Weg übertragenen Software (Standard-/Individualsoftware, Lizenz) um eine sogenannte sonstige Leistung gem. §3 Abs. 9 UStG. Der anzuwendende Umsatzsteuersatz bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Vollendung dieser Leistung – dem Lizenzende (13.1. Abs. 3 UStAE i.V.m. 12.1. Abs. 3 UStAE).
Daraus ergibt sich Folgendes:
Für eine Software-Lizenz ohne Laufzeit ist der Tag der Auslieferung für die Umsatzsteuer maßgeblich, z.B.: Lieferung am 01.07.2020 = 16% USt, Lieferung am 01.01.2021 = 19% USt.
Für eine Lizenz mit Laufzeit (Subscription, Wartung, Maintenance, Software Assurance, Support) ist das Laufzeitende zu Grunde zu legen und somit der dann gültige Umsatzsteuersatz anzuwenden.
Beispiel:
- Laufzeit 01.07.2020 bis 30.06.2021 -> Laufzeitende 30.06.2021 = 19% USt
- Laufzeit 01.10.2020 bis 30.09.2021 -> Laufzeitende 30.09.2021 = 19% USt
- Laufzeit 30.06.2020 bis 30.11.2020 -> Laufzeitende 30.11.2020 = 16% USt
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir diesbezüglich keine beratenden Aktivitäten durchführen können. Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Steuerberater.
Wir hoffen, mit diesen Ausführungen eventuell bestehende Unklarheiten beseitigt zu haben. Sie haben Fragen zu unseren Produkten? Kontaktieren Sie unseren Vertrieb